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18.08.2008 21:21

off Joe*!(29)

1865 Postings

Ja ab 18! Eintritt kostet 15€ in Jetons vergütet aber in anderer Farbe, die man dann zum spielen hernehmen kann!

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18.08.2008 21:21

off christian1989(34)

377 Postings



Normal ist in jeden Casiono der Eintritt ab 18 und l noch Anzugspflicht

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18.08.2008 21:23

off Joe*!(29)

1865 Postings

In Deutschland kommst erst mit 21 in ne Spielbank! Da ist meist Anzugspflicht, aber im Ingo Casino reichts wennsd gut gekleidet bist!

MEHR | Verwarnpunkte: 0 | Forumsperren: 0
18.08.2008 21:26

off christian1989(34)

377 Postings



in deutschland ist es erst ab 21 erlaubt, hab ich gar nicht gewusst,
Muss doch mal nach Strazny fahren

MEHR | Verwarnpunkte: 0 | Forumsperren: 0
18.08.2008 21:32

off Joe*!(29)

1865 Postings

@Allgemein
Wär schon, wenns so wäre! Aber mit Club Karte hast auch so kein Problem!

MEHR | Verwarnpunkte: 0 | Forumsperren: 0
18.08.2008 23:09

off chuteman(30)

1094 Postings



Zitat:
geschrieben von Joe*!
Ja ab 18! Eintritt kostet 15€ in Jetons vergütet aber in anderer Farbe, die man dann zum spielen hernehmen kann!


seit wann 15€? wie ich zuletzt drüben war hats no 10 gekostet... und essen war frei, alk-frei ebenfalls

------
... und die Welt ist bunt =)


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18.08.2008 23:11

schnackal

727 Postings

Zitat:
geschrieben von chuteman
Zitat:
geschrieben von Joe*!
Ja ab 18! Eintritt kostet 15€ in Jetons vergütet aber in anderer Farbe, die man dann zum spielen hernehmen kann!


seit wann 15€? wie ich zuletzt drüben war hats no 10 gekostet... und essen war frei, alk-frei ebenfalls


is scho lange so
alkoholfreie getränke sind nicht frei, die anderen schon.
buffet gibts aber nur einmal monatlich soviel ich weiß, deshalb auch kein essen frei an normalen tagen

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19.08.2008 20:16

off robbyrc(36)

6223 Postings



Tschechien hat 0,0er Grenze.

Zitat:

Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (allgemein):
(Oder: angetrunken fahren)
Geldstrafe von 350 bis 700 € (10 000 - 20 000 K&#269 , Fahrverbot 6 Monate - 1 Jahr.

Fahrt bei alkohol- oder drogenbedingter eingeschränkter Fahrtauglichkeit:
(Oder: betrunken fahren)
Geldstrafe von 880 bis 1760 € (25 000 - 50 000 K&#269 , Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, Fahrverbot 1 - 2 Jahre.

Verweigerung des Alkotests, Verweigerung der ärztlichen Untersuchung:
Geldstrafe von 880 bis 1760 €, Fahrverbot 1 - 2 Jahre.

Verursachung eines schweren Unfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss:
Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren, Fahrverbot bis zu 10 Jahren.


----
Dieser Beitrag wurde am 19.08.2008 20:17 editiert!


------
... "In Wirklichkeit seien die meisten Open-Source-Projekte weit entfernt von Sicherheit" ...


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19.08.2008 20:26

off Lupe(37)

1791 Postings

Zitat:
geschrieben von robbyrc
Tschechien hat 0,0er Grenze.

Zitat:

Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (allgemein):
(Oder: angetrunken fahren)
Geldstrafe von 350 bis 700 € (10 000 - 20 000 CZK), Fahrverbot 6 Monate - 1 Jahr.

Fahrt bei alkohol- oder drogenbedingter eingeschränkter Fahrtauglichkeit:
(Oder: betrunken fahren)
Geldstrafe von 880 bis 1760 € (25 000 - 50 000 CZK), Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, Fahrverbot 1 - 2 Jahre.


Wobei die Strafen in Euro durch den Wechselkurs nochmal angestiegen sind:
Allgemeine Strafen:
410 - 820 Euro
Bei Fahruntauglichkeit:
1025 - 2050 Euro

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19.08.2008 20:28

off robbyrc(36)

6223 Postings



Und die lassen dich meistens nicht mehr weiterfahren, bzw. bei Zahlungsunfähigkeit kann sogar das auto beschlagnahmt werden.

------
... "In Wirklichkeit seien die meisten Open-Source-Projekte weit entfernt von Sicherheit" ...


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19.08.2008 20:38

off Lupe(37)

1791 Postings

Zitat:
geschrieben von stefan*89
Naja gut wen intressiert ein Fahrverbot in CZ .... Des gilt ja bei uns dann ned...^^


Würde mich jetzt echt interessieren, ob das Europaweit nicht auch angeglichen wird? Die Entwicklung geht ja da hin, (z.B. werden ja bald Geldstrafen über einem gewissen Grenzwert EU-weit eingetrieben). Vielleicht kommt ja auch nach dem EU-Einheitlichen Führerschein, das EU-Weite Fahrverbot. Ich zweifel nicht an deiner Aussage, Stefan, aber mich würde es echt interessieren, ob jemand weiß, ob es da Entwicklungen in die Richtung gibt.

PS:
Was ich zu dem Thema grad gefunden hab:
Zitat:
Schlimmere Konsequenzen sind jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen. Ergeben sich nämlich Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen, dürfen sich die Fahrerlaubnisbehören auch auf Sachverhalte stützen, die Bescheiden ausländischer Behörden zugrunde liegen. „Geht es um die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), kann eine Trunkenheitsfahrt bei einer Geschäftsreise unangenehme Folgen haben“, erläutert Demuth. Ein besonderes Augenmerk sollten Betroffene zudem darauf haben, ab wann sie im Land, in dem ein Fahrverbot verhängt wurde, wieder fahren dürfen. Denn sonst kann kann es bei einer Rückkehr in dieses Land ein böses Erwachen geben. Wichtig ist dies vor allem, da Fahrverbote - wie etwa in Frankreich - weit über die in Deutschland geltende Höchstgrenze von drei Monaten hinausgehen können.
(Business-Travel)

----
Dieser Beitrag wurde am 19.08.2008 20:45 editiert!


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19.08.2008 20:47

off robbyrc(36)

6223 Postings



Ein Fahrverbot gilt glaub ich wirklich nur im Land, wo das verbot verhängt wurde...

Bei ner Entziehung der Fahrerlaubnis ists aber wieder anders glaub ich...

Wobeis in Österreich z.b. wieder andersrum läuft weil die ja das komische Abkommen mit D haben...

http://www.morgenpost.de/printarchiv/auto/article211997/Elf_Empfehlungen_zu_Knoellchen_im_Ausland.html

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Dieser Beitrag wurde am 19.08.2008 20:52 editiert!


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... "In Wirklichkeit seien die meisten Open-Source-Projekte weit entfernt von Sicherheit" ...


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19.02.2015 16:14

babylove

413 Postings

hallo
Ich fühlte mich so sehr auf Ihr Profil interessiert mittlerweile mein Name ist
Miss Zabona bitte ich möchte, dass Sie mich auf meiner E-Mail-ID zu kontaktieren
(Zabonabaptiste@hotmail.com), so dass wir uns gegenseitig kennen
für mich, Ihnen mehr über mich und den Grund sagen, warum ich Sie kontaktiert
am ersten place.plz Schreib mir direkt an meine E-Mail-ID für den schnellen
reagieren und senden Sie mir Ihre Bilder.
Dank und ich hoffe, von Ihnen zu hören
Zabona (Zabonabaptiste@hotmail.com)

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