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25.08.2008 18:29 Plastisch(40) 22 Postings | Alarm, Alarm!!! Gesetz verbietet Partys!!!! Ein nicht mehr ganz neues Gesetz besagt, dass kommerzielle Partys nicht mehr genehmigungswürdig sind, wenn sie keinen traditionellen, kulturellen oder wohltätigen Hintergrund haben und in einem öffentlichen Gebäude stattfinden sollen. Die meisten Gemeinden halten sich (noch) nicht daran aber unsere Damen und Herren vom Gemeinderat haben nun beschlossen, dieses Gesetz durchzusetzen. In Hinterschmiding heißt das nun keine Herbstparty mehr, keine Schul-Abschlusspartys in der Halle mehr, keine Veranstaltungen von Bands und auch sonst keine Vereinsfeste in der Halle, solange es keinen Anlass dazu gibt. Ich weiß noch nicht genau ob sich das Gesetz nur auf Indoor Partys bezieht oder ob Zeltfeste und Openairs auch betroffen sind. Aber wenn man nur bedenkt, wie groß die Auswikungen bei all den Indoor Partys sind, ist das bereits ziemlich beunruhigend, denn im Grunde genommen könnten in naher Zukunft viele davon betroffen sein, egal welcher Gruppierung sie angehören und welche Musik sie bevorzugen. Ob nun Scheunenfest, Kneippenfestivals oder ein Rave in einer Halle. Jeder braucht eine Ausschankgenehmigung und wenn einem die versagt wird, schauts schlecht aus. Hat sonst auch schon jemand Erfahrungen mit diesem Gesetz gemacht? Sollte das nicht gerade in einer Party Community für einen Aufschrei sorgen? Mir fällt dazu nur noch ein Zitat ein: “(You Gotta) Fight For Your Right (To Party)“ ------ Verluste schaffen nur Platz für neue Gewinne
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25.08.2008 18:34 Partieman(33) 2414 Postings | omg hört sich ja echt bescheiden an ... hoffe nur, dass das nich zur regel wird weil sonst >.< mags mir gar ned vorstellen, hoffe ihr könnte die entscheidung bei euch wieder kippen
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25.08.2008 18:37 abloo(37) 3314 Postings | Quelle? ------ Abloo :: Team bsmparty.de
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25.08.2008 18:46 Plastisch(40) 22 Postings | Zitat: Aussage unseres Bürgermeisters. Er bezieht sich auf eine Anordnung vom Landratsamt. Schwarz auf weiß hab ich das Gesetz auch noch nicht gesehen. Kann natürlich sein, dass er uns alle schamlos belügt. Halte ich aber für unwahrscheinlich. Zum Beitrag von ShoX. Er ist in der letzten Wahlperiode vor seinem Ruhestand. Er zeigt keinerlei Reaktion auf Argumente und Aktionen jeglicher Art. ------ Verluste schaffen nur Platz für neue Gewinne
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25.08.2008 18:52 abloo(37) 3314 Postings | Bei Pauschalen Aussagen einzelner Personen ohne Quelle würd ich jetzt noch keinen wirbel machen... ------ Abloo :: Team bsmparty.de
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25.08.2008 20:58 Plastisch(40) 22 Postings | Ich gebe euch natürlich recht, dass ich hier von einem Einzelfall rede. Da ich aber das ganze trotzdem für keine gute Entwicklung halte, habe ich mir die dazugehörige Verordnung besorgt. Darin ist ersichtlich, dass sich das ganze in erster Linie auf den Landkreis FRG beschränkt, da die Verordnung vom Landratsamt FRG stammt. Ich gebe hier die gesamte Verordnung wieder mit dem genauen Wortlaut und der gleichen Formatierung des Textes. Bei zweifel daran einfach bei mir melden, ich verschicke dann eine Kopie davon. Freyung, 27.03.2008 Vollzug des § 12 Gaststättengesetz (GastG): Verfahren bei der Erteilung von Gestattungen Sehr geehrte Damen und Herren, Aus Medienberichten ist bekannt, dass die Zahl alkoholgefährdeter Jugendlicher und junger Erwachsener stetig ansteigt. Der Gefährdungsgrad für Alkoholsucht ist umso höher, je niedriger das Einstiegsalter in den Alkoholkonsum ist. Neben privatem Konsum werden Trinkexzesse von Jugendlichen und jungen Heranwachsenden in jüngster Zeit durch Berwirtungskonzepte einzelner Lokalbetreiber, gekennzeichnet durch stake Vergünstigungen für Alkoholika und entsprechende Werbung hierfür, vermehrt gefördert. Ursächlich für gegenständige Problematik ist jedoch auch ein zuletzt verstärkt aufgetretenes gesetzeswidriges Handeln von Verantwortlichen bei genehmigten Veranstaltungen gem. § 12 GastG. Dieses ist gekennzeichnet durch die unerlaubte und unkontrollierte Abgabe alkoholischer Getränke, z.B. bei Vereins- oder Dorffesten, an den genannten Personenkreis. Die Folgen davon sind gesundheitliche Gefahren, häufig frühe Alkoholabhängigkeit, wie auch alkoholbedingte Aggressionsdelikte durch angetrunkene Jugendliche und Erwachsene. Wiederholt wurden im Umkreis solcher Veranstaltungen auch im Landkreis Freyung-Grafenau Jugendliche und junge Erwachsene, zum Teil in hilflosem Zustand, aufgegriffen. Gemeinsames Ziel muss es deshalb sein, den oder die jeweiligen Veranstalter von genannten Vereins- oder sonstigen Festen hierfür entsprechend zu sensibilisieren. In diesem Zusammenhang kommt dem Ablauf des gemeindlichen Gestattungsverfahrens besondere Bedeutung zu. Sie wurden dahingehend vom Landratsamt bereits mit Schreiben vom 11.06.2007 i.V.m. der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für WIVT v. 16.05.2007, Az. IV/3-4100/582/1, näher informiert. Es wird deshalb nochmals eindringlich auf den Inhalt des Punktes 3 der Bekanntmachung hingewiesen. Die Gemeinde hat jederzeit die Möglichkeit, gegen diejenigen Veranstalter, die Anreiz zu übermäßigem Trinken bieten, durch die Festlegung entsprechender Auflagen (§ 12 Abs. 3 GastG) im Gestattungsbescheid vorzugehen. Bei Zuwiderhandlungen gegen festgesetzte Auflagen gilt der Veranstalter als unzuverlässig mit der Folge, dass eine spätere Gestattung aus gleichem Anlass ausgeschlossen ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG). Der Veranstalter ist unabhängig von einer Auflagenfestsetzung u.a. ohnehin bereits verpflichtet, - keine Alkoholika an erkennbar Betrunkene abzugeben und erkennbar Betrunkene bereits im Einlassbereich des Veranstaltungsortes abzuweisen (§ 20 Nr. 2 GastG), - mindestens ein alkoholfreies Getränk zum selben Preis wie das billigste alkoholische Getränk gleicher Menge anzubieten (§ 6 GastG), - Alkoholika nicht an unter 16-jährige abzugeben sowie branntweinhaltige Alkoholika nicht an Minderjährige abzugeben (§ 9 JuSchG) Auch der vorliegende Entwurf des zukünftigen bayerischen Gaststättengesetzes enthält in Art. 10 Abs. 1 Nr. 5 folgende Regelung: Im Gaststättengewerbe ist es verboten, alkoholische Getränke in einer Form anzubieten oder zu vermarkten, die geeignet ist, dem Alkoholmissbrauch oder übermäßigen Alkoholkonsum Vorschub zu leisten. Es wird deshalb nochmals gebeten, in diesem Zusammenhang die Zuverlässigkeit des oder der jeweiligen Veranstalter im Gestattungsverfahren eingehend zu prüfen. Für den Fall, dass zukünftig Gestattungen an erwiesenermaßen unzuverlässige Veranstalter erteilt werden, ist beabsichtigt, die zugrunde liegenden Bescheide rechtsaufsichtlich aufzuheben. Die Rechtmäßigkeit wurde zuletzt durch Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes vom 21.08.2007, Az. 22 Cs 07.1796, bestätigt. Mit freundlichen Grüßen Xxx Ich möchte hier auch darauf hinweisen, dass in unserer Gemeinde keine unzuverlässigen Veranstalter am Werk sind. Bei uns hält sich jeder an die momentan gängigen Auflagen und Regelungen (Security Dienst, Unterschiedliche Eintrittsbänder am Eingang, Auflagen bezüglich Lärmschutz) Es ergaben sich auch keine nennenswerten Zwischenfälle in den letzten Jahren. Natürlich gibt diese Verordnung den Behörden sehr viel Spielraum aber eben auch viel Platz für Willkür und auch wenn ich es euch allen Wünsche, glaube ich kaum, dass unsere Gemeinde die einzige bleibt, die auf diesen Zug aufspringt. ------ Verluste schaffen nur Platz für neue Gewinne
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25.08.2008 22:21 Toni_!_(57) 34 Postings | also ich kenn des gesetz bzw. die verordnung auch (LK PA)... da gings aber bei der ursprüngl. begründung mehr um die lokalen wirte, die im sommer vermehrt unter den gefühlten tausend zeltdiscos zu leiden haben... sprich schlechteren umsatz machen... naja, und mit dieser vorschrift hat die gemeinde ne möglichkeit der flut von kommerzpartys einhalt zu gebieten... unsere zeltdisco läuft inzwischen unter „Tradition“ ... vll is des bei euch auch ne möglichkeit?... es werden aber schon auch andere genehmigt... die stadt hat halt ein druckmittel in der hand... so von wegen: wenn ihr euch nicht an die auflagen haltet (jugendschutz und so), dann... naja, die gemeinde steht halt zwischen den stühlen: auf der einen seite die lokalen wirte... auf der anderen die jugendlichen, denen im ort oft nix geboten is... und da kommts halt auch ungut, wenn man den wenigen spass dann auch noch verbietet... drum wirds meist doch genehmigt... @ plastisch letzte wahlperiode is natürlich ungünstig... aber trotzdem muss es doch für ihn unangenehm sein, wenn er nach außen hin so jugendunfreundlich dasteht... vll kann man ihn ja einladen?... bei uns kommen die bürgermeister auch immer mal kurz vorbei... is ja wahlwerbung beim jungvolk ... hoffe, dass euer bgm noch einsichtig wird!!! ---- Dieser Beitrag wurde am 25.08.2008 22:23 editiert! ------ Erstens kommt es anders, und zweitens als du denkst.
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28.08.2008 09:20 Snowder(35) 2657 Postings MODERATOR | Und was ist da jetzt neu? Grundsätzlich hat das mit der Änderung des Gaststättengesetz zu tun, aufgrund der sinkenenden Umsätze bei den Gaststätten und Wirten, wonach es dem Landratsamt überlassen ist, welche Feste sie noch genehmigen. Grundsätzlich sollen alle öffentlichen Feste eine, wie schon gesagt, kulturellen oder gemeinnützigen Charakter haben. Weil wer geht noch ins Wirtshaus, wenn jeder Verein abwechselnd die ganzen Sommermonate über Freitag und Samstag irgendwo ein Zeltfest hat, fast ohne Helferkosten, und dann Getränke und Essen günstiger verkaufen kann. Daraus resultiert die Sache. Wenn eure Gemeinde das mit unterzeichnet hat und gewisse Veranstaltungen schon im vorhineinkippt, gut, dann ist das ihre Sache, aber das LRA hätte die meisten danach eh gekippt, wenns nicht in die Regeln gepasst hätte oder keiner ein Auge zugedrückt hätte. Wenn ich da nicht mehr auf dem Laufenden sein sollte, bitte um Berichtigung. Aber so kenn ichs scho fast ein Jahr... ------ Mit Schlechtreibung verbuchtelt man die Wechsstaben und läuft Gefahr sich verdrückt auszukehren.
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28.08.2008 10:42 Risal(37) 1995 Postings MODERATOR | Du bist auf dem Laufenden. ------ det som en gang var...
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30.08.2008 18:21 Hansebert(44) 16 Postings | zum Thema Alarm! Alarm! Fällt mir nur eins ein: Alarm!
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30.08.2008 18:42 Popelkoenig(41) 3913 Postings | Zitat: Link funzt bei mir ned ------ Meine Meinung muss nicht jedem passen ... es ist ja meine! Ich lese keine Posts die bunt oder fett geschrieben sind!
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30.08.2008 18:50 Popelkoenig(41) 3913 Postings | *gähn* aber ziemlich alt ------ Meine Meinung muss nicht jedem passen ... es ist ja meine! Ich lese keine Posts die bunt oder fett geschrieben sind!
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19.02.2015 16:12 babylove 413 Postings | hallo Ich fühlte mich so sehr auf Ihr Profil interessiert mittlerweile mein Name ist Miss Zabona bitte ich möchte, dass Sie mich auf meiner E-Mail-ID zu kontaktieren (Zabonabaptiste@hotmail.com), so dass wir uns gegenseitig kennen für mich, Ihnen mehr über mich und den Grund sagen, warum ich Sie kontaktiert am ersten place.plz Schreib mir direkt an meine E-Mail-ID für den schnellen reagieren und senden Sie mir Ihre Bilder. Dank und ich hoffe, von Ihnen zu hören Zabona (Zabonabaptiste@hotmail.com)
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