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11.01.2008 14:59

off Snowder(35)

2657 Postings
MODERATOR



http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

Ab 1.1.08 für mindestens 6 Monate speichern. Genau, werden deine Verbindungsnachweise gespeichert. Wer wann mit welcher IP drin war.

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Mit Schlechtreibung verbuchtelt man die Wechsstaben und läuft Gefahr sich verdrückt auszukehren.


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11.01.2008 15:14

off Snowder(35)

2657 Postings
MODERATOR



Lesen

"Nach bisherigem Recht mussten die Anbieter die Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen, es sei denn, sie benötigen die Daten zu Abrechnungszwecken (§ 96 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz). Zu Abrechnungszwecken nicht erforderlich sind beispielsweise Standortdaten, IP-Adressen und E-Mail-Verbindungsdaten. Abrechnungsdaten waren auf Wunsch des Kunden mit Rechnungsversand zu löschen (§ 97 Absatz 4 Telekommunikationsgesetz). Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden. In einem Urteil vom 7. Dezember 2005 gegen T-Online hat das Landgericht Darmstadt eine darüber hinausgehende Speicherung der Verkehrsdaten ausdrücklich verboten.[7] Dieses Verbot wurde zunächst allerdings nur von wenigen Providern befolgt, wie eine Umfrage des Online-Magazins Telepolis zeigt."

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Mit Schlechtreibung verbuchtelt man die Wechsstaben und läuft Gefahr sich verdrückt auszukehren.


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11.01.2008 15:18

off Snowder(35)

2657 Postings
MODERATOR



Meiner Vermutung nach liegen trotzdem Daten vor, da es genügend Fälle gibt, in denen Anzeige im Internet erstattet wurde (wie auch wir von bsmparty) und die Personen durch IP Daten herausgefunden wurden. Echte Daten liegen ja uns nicht vor

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Mit Schlechtreibung verbuchtelt man die Wechsstaben und läuft Gefahr sich verdrückt auszukehren.


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11.01.2008 15:44

off robbyrc(36)

6223 Postings



Für den Anfangsverdacht ist diese IP durchaus verwendbar.
Der Rest wird sowieso (und muss auch) vom Staatsanwalt / Gericht in die Wege geleitet....

Sonst könntest du ja auch sagen die geloggten IP`s von andren Seiten sind ja nutzlos... Sind aber anscheined doch aussagekräftig genug, siehe ftp-welt....

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Dieser Beitrag wurde am 11.01.2008 15:47 editiert!


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... "In Wirklichkeit seien die meisten Open-Source-Projekte weit entfernt von Sicherheit" ...


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11.01.2008 15:52

off robbyrc(36)

6223 Postings



Zitat:
geschrieben von EliteKiller
Zitat:
geschrieben von robbyrc
Für den Anfangsverdacht ist diese IP durchaus verwendbar.
Der Rest wird sowieso (und muss auch) vom Staatsanwalt / Gericht in die Wege geleitet....

Das mag ja zweifellos sein, aber obs schlussendlich wirklich aufschlussreich ist steht auf einen andere Blatt. Schule, Proxyserver, gehackte Accounts, nicht ausgeloggt an öffentlich zugänglichen PCs...

Mit fremden und eigenen Accounts kann oft viel Schwachsinn betrieben werden, der kaum nchweisbar ist.


Das steht ja auf nem andren blatt
Aber an der IP-Adresse "beginnt" ja die suche eh erst...

Wirst ja nicht wegen so ner adresse gleich verurteilt.

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11.01.2008 15:58

off robbyrc(36)

6223 Postings



ist auch richtig
Ist aber überall so - nur mit nem autokennzeichen kommt man oftmals auch nicht auf den verkehrssünder

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... "In Wirklichkeit seien die meisten Open-Source-Projekte weit entfernt von Sicherheit" ...


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11.01.2008 18:18

off robbyrc(36)

6223 Postings



Genau das darf sie ja...

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11.01.2008 18:24

off Risal(37)

1995 Postings
MODERATOR



Les dir halt endlich den Link durch, den dir Snowder gepostet hat!

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det som en gang var...


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11.01.2008 18:52

off robbyrc(36)

6223 Postings



Wenn Sie nicht aufgrund eines richterlichen Beschlossen aufgehoben werden müssen müssten Sie das, ja.

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11.01.2008 18:53

off chuteman(30)

1094 Postings



Is es denn so schwer den Link anzuklicken?

Die Bestandsdaten aus 2007 sind GRÖßTENTEILS gelöscht. Warum nur größtenteils? Es gibt noch:

- Noch nicht abgerechnete Verbindungsdaten aus 2007
- Verdächtige Verbindungen, die noch untersucht werden
- ...

Aber: was hast du den so schlimmes getan das du die Daten unbedingt gelöscht haben willst?

EDIT: Robbyrc war schneller

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Dieser Beitrag wurde am 11.01.2008 18:54 editiert!


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... und die Welt ist bunt =)


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11.01.2008 19:16

off TobiFr(33)

684 Postings

Ich weiß das T-Online/T-Com die Ips vor dem 1.1.2008 für 80 Tage gespeichert hat, unabhängig ob die für Abrechnung notwendog waren oder nicht. Bei anderen Provideren war es anders, manche nur eine Woche, manche schon vorher das jetzt gesetzlich geforderte halbe Jahr.

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11.01.2008 20:34

off robbyrc(36)

6223 Postings



Zitat:
geschrieben von Domi****
ich konnte aus wikipedia das nicht herauslesen danke jetzt weiß ichs. Warum ichs wissen will weil von meinen freund der vater es nicht glaubt das ab 1.1.08 die daten gespeichert werden und davor nichts mehr da sein müsste!!


Na der hat aber dann ganz schön geschlafen
War ja nach silvester eh täglich in den nachrichten... Zusammen mit dem Rauchverbot.

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